OKtober 2024
Wir sind wegen Förderung mildtätiger und besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Calw, StNr. 45068/04100, vom 23.11.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.Wir sind berechtigt Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.
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