Wir sind wegen Förderung mildtätiger und besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Calw, StNr. 45068/04100, vom 23.11.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir sind berechtigt Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.





40. Weihnachtszeit 3



____________zurück____________



39. Weihnachtszeit 2



____________zurück____________



38. Weihnachtszeit 1



____________zurück____________



37. Bald ist es soweit



____________zurück____________



36. Tag des weißen Stockes



____________zurück____________




Druckbare Version