Wir sind wegen Förderung mildtätiger und besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Calw, StNr. 45068/04100, vom 23.11.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir sind berechtigt Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.





55. Behinderte Menschen




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54. Jeder braucht eine Abstellkammer




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53. Rückschau




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52. 4. Advent




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51. 3. Advent




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