Wir sind wegen Förderung mildtätiger und besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Calw, StNr. 45068/04100, vom 23.11.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir sind berechtigt Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.





40. Hören können




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39. Respekt und Achtung voreinander




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38. Ausreden lassen, zuhören




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37. Isolation - muss das sein?




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36. Kraft schöpfen




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