Wir sind wegen Förderung mildtätiger und besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Calw, StNr. 45068/04100, vom 06.03.2026 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir sind berechtigt Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.





60. Die A.S.M. beim Inklusionstag in Adelsheim



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59. Inklusionstag in Adelsheim



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58. Inklusionstag mit der A.S.M.



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57. Leistungsschau in Haiterbach



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56. Inklusionstage



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